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FAHRPLÄNE & TARIFE

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Fahrpläne & Tarife

Fahrgastinfos

RB 75 Mainz-Bischofsheim – Wiesbaden Hbf: Vereinzelte Umleitungen und Schienenersatzverkehr in den Nächten vom 06. auf 07.05. bis 09. auf 10.05.2024

Aufgrund von Bauarbeiten wird ein Zug in vereinzelten Nächten zwischen Mainz-Bischofsheim und Wiesbaden Hbf umgeleitet. Die Halte Mainz Gustavsburg, Mainz Römisches Theater und Mainz Hbf können nicht angefahren werden und werden durch einen Schienenersatzverkehr ersetzt.…


RB 49 Hanau Hauptbahnhof – Friedberg: Kurzfristige Ausfälle und Busnotverkehr vom 26.04. – 28.04.2024

Die DB InfraGO kann kurzfristig das Stellwerk in Hanau in den Abendstunden vom 26. auf den 27.04.24 ab 23:30 Uhr bis Betriebsschluss und vom Vormittag des 27.04.2024 bis Betriebsschluss nicht besetzen. Im genannten Zeitraum fallen…


RB 21 Niedernhausen(Taunus) – Wiesbaden Hbf: Zugausfälle und Schienenersatzverkehr vom 25.04. – 27.04.2024

Aufgrund von Baumaßnahmen werden vom 25.04. – 27.04.2024 zwischen Niedernhausen(Taunus) – Wiesbaden Hbf in den Abendstunden vereinzelte Züge durch einen Schienenersatzverkehr mit Bussen (SEV) ersetzt. Zwischen Niedernhausen(Taunus) und Limburg(Lahn) verkehren die Züge planmäßig. In den…


Verkehrsleistung

Tarife

Unsere Leistungen erbringen wir zurzeit in den Nahverkehrs-Tarifverbünden RMV, NVV, VRM, Westfalentarif, VRS und VAB. Ebenfalls gilt überregional der Deutschlandtarif (DTV). Und natürlich kann man auch mit Fernverkehrstickets der DB unsere Züge nutzen.

Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB)

www.vab-info.de
Servicetelefon: 06021 1506666

Rhein-Main-VerkehrsVerbund (RMV)

www.rmv.de
Zum Serviceportal des RMV
Servicetelefon: 069 24248024

Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)

www.nvv.de
Servicetelefon: 0800 9390800

Verkehrsverbund Süd–Niedersachsen (VSN)

www.vsninfo.de
Servicetelefon: 0551 998099

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

www.vrsinfo.de
Servicetelefon: 0180 6 504030 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf, Mobilfunkpreis max. 60 ct./Anruf)
Sprechender Fahrplan: 0800 504030 (kostenlos)

ZWSINFOLINE

www.westfalentarif.de
Persönliche Auskunft: 01806 50 40 30*
Sprechender Fahrplan: 08003 50 40 30*

*Die persönliche Auskunft kostet 0,20 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,60 €/Anruf. Der sprechende Fahrplan ist kostenlos.

Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM)

www.vrminfo.de
Servicetelefon: 0180 5 986986 (Festnetzpreis 14 ct./min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.)

Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT)

www.vmt-thueringen.de
Servicetelefon: 0361 19449

TBNE – Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland

www.tbne.de
Servicetelefon: 0 69 26 55 32 35

Verkehrsleistung

Fahrpläne

Zusätzlich zu den Fahrplanbüchern und Taschenfahrplänen stehen hier für jede Bus- und Bahnlinie der HLB die aktuellen Jahresfahrpläne als PDF-Datei zum Download bereit, jeweils gültig vom 2. Sonntag im Dezember bis einschließlich zum 2. Samstag im Dezember des Folgejahres. Baustellen-Fahrpläne und Informationen zu Baumaßnahmen findest du unter Fahrgastinfos

 

Buslinien 46-837
HLB Hessenbus GmbH (Standort Hofheim)
Buslinien 51-55
HLB Hessenbus GmbH (Standort Kassel)
Buslinien FB-50-FB-57
HLB Hessenbus GmbH (Standort Butzbach)

Fahrpläne Bus

RB 11-96
Rb 24-99

Fahrpläne Bahn

Verkehrsleistung

Hier sind wir tagtäglich unterwegs

Die Streckennetzkarte der HLB gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Beförderungsbedingungen & Fahrgastrechte

Beförderungsbedingungen

In unseren Fahrzeugen gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes. Zurzeit sind das die Tarifverbünde RMV, NVV, VRM, Westfalentarif, VRS und VAB.

Ebenfalls gelten auch hier überregional die Beförderungsbedingungen des Deutschlandtarifs (DTV), sofern ein entsprechendes Ticket genutzt wird. Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten der Bahnhöfe oder Haltepunkte der Verkehrsunternehmen akzeptieren die Fahrgäste die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages.

In den allgemeinen Beförderungsbedingungen sind u.a. folgende Inhalte geregelt:

  • Rechte und Pflichten der Fahrgäste
  • Rechte und Pflichten des Verkehrsunternehmens
  • Vertrieb und Gültigkeit der Fahrkarten
  • Fahrpreiserstattung
  • Mitnahme von Sachen und Tieren
  • Fundsachen
  • Haftung
  • Fahrradmitnahme

Bitte beachtet unbedingt auch unsere zusätzlichen Beförderungsbedingungen im Gebiet des RMV in Bezug auf die Mitnahme von Fahrrädern.

Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB)

www.vab-info.de
Servicetelefon: 06021 1506666

Hinweise zu den Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) der HLB Basis AG finden Sie im nachstehenden Dokument.

Allgemeine Leistungsbedingungen

Rhein-Main-VerkehrsVerbund (RMV)

www.rmv.de
Zum Serviceportal des RMV
Servicetelefon: 069 24248024

Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)

www.nvv.de
Servicetelefon: 0800 9390800

Verkehrsverbund Süd–Niedersachsen (VSN)

www.vsninfo.de
Servicetelefon: 0551 998099

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

www.vrsinfo.de
Servicetelefon: 0180 6 504030 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf, Mobilfunkpreis max. 60 ct./Anruf)
Sprechender Fahrplan: 0800 504030 (kostenlos)

Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS)

www.vgws.de
Servicetelefon: 0180 3 504030 (Festnetzpreis 9 ct./min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.)
S prechender Fahrplan: 0800 3 504030 (kostenlos)

Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

www.nwl-info.de
NWL-Geschäftsstelle Siegen
Servicetelefon: 01806 504030 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf, Mobilfunkpreis max. 60 ct./Anruf)
Automatisierte Beratung: 08003 504030 (kostenlos)

Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM)

www.vrminfo.de
Servicetelefon: 0180 5 986986 (Festnetzpreis 14 ct./min., Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.)

Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT)

www.vmt-thueringen.de
Servicetelefon: 0361 19449

TBNE – Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland

www.tbne.de

Beförderungsbedingungen & Fahrgastrechte

Fahrgastrechte

Als zuverlässiger Verkehrsunternehmer geben wir alles, dich pünktlich an Ort und Stelle zu bringen und dir bei Fragen immer ein offenes Ohr zu leihen. In Deutschland sind einheitliche Fahrgastrechte für Reisende im Eisenbahnverkehr verfasst und da sie bei jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen und auch auf allen Schienen gelten, gelten sie natürlich auch bei uns!
Ist trotz aller Bemühungen dann doch mal ein Zug zu spät oder gar nicht in den Hof gekehrt, lassen wir dich nicht hängen. In diesem Fall kannst du nämlich von deinem Fahrgastrecht Gebrauch machen und dir bei dem Zugpersonal eine Bescheinigung ausstellen lassen. Über die Seite www.fahrgastrechte.info kannst du dir dann für eine Verspätung ab 60 Minuten eine Entschädigung von 25 % bzw. ab 120 Minuten 50 % für die einfache Fahrt wieder auszahlen lassen.


Wo können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden?

1. In „DB Reisezentren“ und „DB Agenturen“, wenn

  • der Fahrgast eine Bestätigung der Verspätung auf dem „fahrgastrechte-Formular“ erhalten hat und die Orginialfahrkarte

2. Beim „Servicecenter Fahrgastrechte“

  • wenn keine Bestätigung der Verspätung auf einem „Fahrgastrechte-Formular“ ausgestellt wurde.
  • für Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, Mobility BahnCard 100, Schönes-Wochenende-Ticket oder Ländert-Ticket)
  • wenn nur eine Kopie der Fahrkarte eingereicht wird oder
  • die Erstattung erforderlicher Kosten aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) beantragt wird.

SERVICECENTER FAHRGASTRECHTE

60647 Frankfurt am Main
01 80 6 20 21 78 (20 ct/Min. aus de deutschen Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)

Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.

Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umständen, die von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet
  • eigenem Verschulden des Reisenden oder
  • Verhalten eines Dritten, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte

Weitere Informationen über die Fahrgastrechte, finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.

(Angaben zu den jeweiligen Verbinungspreisen ohne Gewähre)


Schlichtungsstelle

Sowohl Kunden als auch Verkehrsunternehmen haben die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, wenn sie sich in einer Streitigkeit im Bereich des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) befinden. Die Schlichtungsstelle wird jedoch erst dann tätig, wenn vorab nachweislich keine Klärung zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden erzielt werden konnte. Von daher: Wende dich bitte mit deinem Anliegen zunächst an uns!
Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle erhältst du unter:

SÖP SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR DEN ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHR E.V.

Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
www.soep-online.de


EISENBAHN-BUNDESAMT FAHRGASTRECHTE

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 01.09.2019 nationale Durchsetzungsstelle für die gesetzlichen Fahrgastrechte. Das EBA nimmt jedoch selbst keinerlei Entschädigungs-/Erstattungszahlungen an die Reisenden vor, sondern überwacht, ob die Eisenbahnunternehmen den Vorgaben der Fahrgastrechteverordnung nachkommen (Verordnung (EU) 2021/782).

Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
0228 30795 400
www.eba.bund.de

Fragen rund um die HLB

FAQ

Sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke mit sich führen, benötigen Sie keinen zusätzlichen Fahrschein.

Sofern Sie mit einem Rollstuhl zusteigen wollen, können Sie unser Angebot nutzen und sich vorab telefonisch beim zuständigen Kundenbüro zur Fahrt anmelden. Das Zugbegleitpersonal wird dann gezielt auf Sie zukommen und Ihnen beim Ein- und Ausstieg behilflich sein.

Nach den derzeit geltenden Beförderungsbedingungen ist zur Mitnahme eines Fahrrades pro Person in unseren Zügen kein zusätzlicher Fahrschein notwendig. Ein Beförderungsanspruch besteht hingegen nicht. Sofern die vorhandenen Kapazitäten im Zug nicht ausreichen, können Fahrräder (und andere mitgeführte Gegenstände) von der Fahrt ausgeschlossen werden. Vor Ort entscheidet dies das Zugpersonal.

Die Bahncard ist ein Produkt der Deutschen Bahn AG. Hiermit können Sie vergünstigte Fahrscheine im Fern- und Regionalverkehr erwerben. Im Regionalverkehr der verschiedenen Tarifverbünde ist die Anerkennung der Bahncard zum Kauf von Verbundfahrscheinen unterschiedlich geregelt. Einen Verbundfahrschein benötigen Sie immer dann, wenn Ihre Fahrt ausschließlich innerhalb des Verbundraumes stattfindet. Die Bahncard 25 und die Bahncard 50 werden derzeit im RMV und VRM beim Kauf von Einzelfahrscheinen (im RMV ab Preisstufe 5) anerkannt. In den anderen Verbünden und Tarifgemeinschaften unseres Netzes werden die genannten Bahncards derzeit nicht zum Kauf von Fahrscheinen anerkannt. Die Bahncard 100 („Netzkarte“) wird auf allen Schienenverbindungen in unserem Netz anerkannt.

RMV

Im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist der Verkauf von Fahrscheinen in der Regel nur im Vorverkauf, d.h. über Reisezentren, Verkaufsstellen, am stationären Automaten oder im Internet möglich.

Auch der mobile Kauf von Fahrscheinen mit einem Smartphone ist vor Fahrtbeginn möglich („Handy-Ticket“). Der Verkauf von Fahrscheinen durch das Personal im Zug ist nur im Ausnahmefall gestattet, hierzu zählen beispielsweise Automatenstörungen.

Um Missverständnisse zu Ihrem Nachteil zu vermeiden, sprechen Sie in einem solchen Fall den Zugbegleiter unbedingt vor Beginn der Fahrt an und schildern Sie kurz die Umstände. Werden Sie während der Fahrscheinkontrolle ohne gültigen Fahrschein angetroffen ohne dass Sie im Vorfeld auf Ihr Anliegen aufmerksam gemacht haben, erhalten Sie vom Zugbegleiter die Aufforderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE).

NVV, WestfalenTarif, VRM, VRS und Gebiete ohne Verkehrsverbund

Für Fahrten, die im Bereich des NVV, WestfalenTarif, VRM, VRS oder in einem Gebiet ohne Verkehrsverbund beginnen, können Sie Ihre Fahrscheine im Zug erwerben. Hierfür stehen Ihnen entweder Automaten im Zug oder ein(e) Mitarbeiter(in) der HLB zur Verfügung. Natürlich erhalten Sie auch hier zusätzlich Fahrscheine im Vorverkauf über Reisezentren, Verkaufsstellen, am stationären Automaten (soweit vorhanden) oder im Internet.

Größere Gruppen sollten ihre Fahrt durch einen Anruf beim zuständigen Kundenbüro für die bestimmte Strecke anmelden. Das gilt besonders für Gruppen mit Fahrrädern. Ihre Anmeldung erleichtert uns die Information gegenüber dem Zugpersonal. Beachten Sie aber, dass dies keine Reservierung darstellt; eine Mitnahme kann aufgrund der tagesaktuellen Auslastung nicht garantiert werden. Gegebenenfalls muss sich die Gruppe aufteilen. Bei der Beförderung von Fahrrädern gelten besondere Bedingungen, insbesondere zur Hauptverkehrszeit oder bei starker Auslastung können Fahrräder von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

Nehmen Sie in diesem Fall innerhalb von sieben Tagen persönlichen Kontakt mit einem unserer Kundenbüros auf und erklären Sie Ihr Anliegen. Sie können die entsprechenden Nachweise anschließend per Post oder als Anhang einer E-Mail versenden. Achten Sie auch hierbei darauf, unbedingt die EBE Nummer anzugeben.

Sollten Sie bei einer Fahrausweiskontrolle ihre gültige persönliche Zeitfahrkarte vergessen haben oder aus anderen Gründen nicht vorzeigen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das „erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE). Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist von sieben Tagen, Ihre persönliche Zeitfahrkarte nachträglich bei unserem Kundenservice vorzuzeigen. Die Anschrift finden Sie auf dem Ihnen ausgehändigten Beleg. Es wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Dies gilt nur bei nachträglicher Vorlage einer gültigen und personengebundenen Fahrkarte (zum Beispiel persönliche Jahres- oder Monatskarten, Semestertickets, Jobtickets, Jahres-, Monats- oder Wochenkarten für Auszubildende). Einzelfahrkarten, Tageskarten und alle übertragbaren Zeitfahrkarten können nicht nachträglich vorgezeigt werden.

Sie erhalten die Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts aufgrund der gültigen Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes. Sollten Sie dennoch berechtige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausstellung des erhöhten Beförderungsentgelts haben, können Sie sich persönlich vor Ort oder schriftlich an unseren Kundenservice wenden. Bitte geben Sie dabei unbedingt die EBE Nummer und alle erforderlichen Daten an, die zur raschen Klärung des Sachverhaltes beitragen können: Ereignisdatum, Uhrzeit, Zugnummer oder Zug von A nach B, Name oder Prüfernummer des Zugpersonals, Zeugen etc. Wir prüfen Ihr Anliegen und Sie erhalten zeitnah eine Antwort.

Können Sie nach Fahrtantritt im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das „erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE).

Sofern Sie dieses nicht bar im Zug zahlen, müssen Sie Ihre Personalien angegeben und das erhöhte Beförderungsentgelt innerhalb der genannten Frist von sieben Tagen überweisen oder bar im Kundencenter der genannten Standorte bezahlen. Alle hierzu notwendigen Angaben (Anschriften, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Kontonummern, Zahlungsfristen) finden Sie übersichtlich auf dem Beleg der Zahlungsaufforderung. Gerne erteilen Ihnen auch die Mitarbeiter im Zugbegleitdienst die entsprechenden Auskünfte.

In den Zügen der HLB gelten grundsätzlich alle Fahrscheine der DB. Nur für die Nutzung der speziell vergünstigten Fahrscheine für Mitarbeiter der DB gelten gesonderte Bestimmungen.

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