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Presse

EVG nutzt Inflationsproblematik, um alte Forderungen aus 2021 durchzusetzen

Die EVG streikt weiterhin und begründet dies damit, dass die HLB ihren Forderungen nicht nachgekommen sei. Diese stammen allerdings aus dem Jahr 2021. Damals war man sich – anders als es die EVG jetzt darstellt – bei der Entgelterhöhung bereits einig. Die Verhandlungen scheiterten nur an zusätzlichen gewerkschaftspolitischen Forderungen, die aus Sicht des Unternehmens nicht akzeptabel sind. Zum Streik aufgerufen hat die EVG erst jetzt, Ende 2022. Bei den Gehaltsforderungen beruft sich die EVG auf die aktuelle Inflation. Dabei geht es hier um die Tarifverhandlungen für die Jahre 2021/22. In der Zwischenzeit hat die EVG nichts für ihre Mitglieder getan.

Die HLB zahlt hingegen freiwillig den EVG-Mitgliedern bereits seit über einem Jahr mehr Geld. Im kommenden März steht eine weitere Lohnsteigerung an. Zudem hat die HLB 1.200 €Corona-Prämie an die Belegschaft ausgezahlt – gegen den Wunsch der EVG.

„Es liegt alleine an der EVG, dass heute immer noch veraltete Forderungen auf dem Tisch liegen, anstatt zeitnah über die nächste Tarifrunde und aktuelle Herausforderungen, wie einen angemessenen Inflationsausgleich zu verhandeln. Gewerkschaftspolitik ist der EVG scheinbar wichtiger, als zeitnahe Abschlüsse für die Mitglieder“, äußert sich HLB-Geschäftsführer Veit Salzmann.

Für dieses Jahr habe man bereits in Verhandlungen mit einer Gewerkschaft Tarifabschlüsse erzielt. Selbstverständlich werde man sich auch gegenüber der EVG in zukünftigen Tarifverhandlungen nicht gegenüber Lohnforderungen verschließen. „Wir haben Verständnis für die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was die drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten anbelangt“, erklärt Salzmann.

„Die freiwilligen Vorleistungen auch ohne Abschluss mit der EVG zeigen unser Entgegenkommen und unsere Wertschätzung für unsere Belegschaft. Wir haben dies umgesetzt, weil wir möchten, dass alle Mitarbeiter für gleiche Arbeit gleiches Geld, soziale Leistungen und Arbeitszeitregelungen erhalten“, so Salzmann weiter. 40 Tage Jahresurlaub seien jedoch nicht umsetzbar. Andere Gewerkschaften haben deshalb von dieser Forderung längst Abstand genommen.

„Der Streik entfaltet bisher in unserem Unternehmen keine nennenswerte Wirkung, das ist offensichtlich und wird sich auch nicht ändern. Ich appelliere an die EVG, nicht weiter mit haltlosen Vorwürfen und Falschdarstellungen aufzutreten, sondern im Interesse ihrer noch verbliebenen Mitglieder einen konkreten Plan zur Lösung des Konfliktes vorzulegen“, betont Salzmann.

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