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Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr |
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Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten ab dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen ein und gelten für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden. Die Eisenbahnunternehmen in Deutschland haben ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche ihrer Fahrgäste entwickelt. Hier finden Sie alle Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen. Unter den nachfolgenden Links können Sie Ihre Ansprüche geltend machen:
- Fahrgäste mit einem RMV-Fahrschein (auch Übergangstarife)
- Fahrgäste mit einem DB-Fahrschein
Fahrgäste der Kahlgrundbahn (VAB-Tarif) wenden sich bitte direkt an die HLB. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 069 24 25 24 0 oder unter
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gerne zur Verfügung.
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